Verleih von Booten für gemeinnützige Zwecke

6x 4-Personen-Canadier inkl. Schwimmwesten, Paddel, wasserdichter Tonne, Sicherungs-Seilen, Schwamm und Transportkarre
6x 4-Personen-Canadier inkl. Schwimmwesten, Paddel, wasserdichter Tonne, Sicherungs-Seilen, Schwamm und Transportkarre

Ende 2021/Anfang 2022 hat der VFJ aus Fördermitteln des Bundesprogramms "Aufholen nach Corona" sowie des Altstadtfonds Warendorf einen Bootsanhänger mit sechs Canadier-Booten einschließlich Zubehör angeschafft. 

 

Anfang August 2022 konnten wir nun endlich den vollbeladenen Anhänger abholen und werden ihn künftig zum Verleih anbieten. In der folgenden Kalenderansicht könnt ihr sehen, wann die Canadier zur Verfügung stehen und wann sie bereits im Einsatz ("nicht verfügbar") sind:

 

Weitere Informationen

Wer kann den Bootsanhänger leihen?

Ab September 2022 haben wir mit dem Verleih der Boote begonnen. Der Verleih soll entsprechend der Förderzwecke ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit von

  • Trägern der Jugendhilfe
  • gemeinnützige Organisationen (z. B. Jugendverbände von Sportvereinen, Kirchen, caritative Zwecke etc.)
  • Schulen 

erfolgen. Der Verleih soll nicht in Konkurrenz zu den Angeboten kommerzieller Anbieter stehen. 

 

Ist die Ausleihe kostenpflichtig?

Trotz der Förderung für die Anschaffung müssen wir einen Kostenbeitrag erheben, um die laufenden Kosten, wie z. B. Versicherung, Wartung, Steuern zu decken. Höhe des Kostenbeitrages pro Leihe: 100,00 Euro

 

Für welche Zeiten kann der Anhänger / können die Boote gemietet werden?

Die Ausleihe kann für einen Zeitraum von einer Woche erfolgen. Auch bei einer kürzen Leihdauer wird der o. g. Kostenbeitrag erhoben.

 

Wo kann ich die Boote abholen?

Der Standort der Boote ist im Gewerbegebiet Splieterstraße in Warendorf. Die Adresse erhalten Sie bei Abschluss des Leihvertrages. Ein Transport der Boote durch den Verein ist leider nicht möglich. 

 

Was ist bei der Ausleihe zu beachten?
Der Entleiher bzw. Fahrer muss über die nötige Führerscheinklasse verfügen (Klasse BE) und es ist darauf zu achten, dass mit dem Fahrzeug und beladenen Hänger nicht das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Der Hänger hat voll beladen ein Gewicht von ca. 1.100 kg. 

 

Welche weiteren Ausleihbedingungen gelten?

Für jede Ausleihe wird ein schriftlicher Leihvertrag abgeschlossen, der die genauen Leihbedingungen regelt. 

 

Wie kann ich eine Anfrage für die Boote stellen?

Bitte richten Sie eine E-Mail mit Angaben über Ihre Gruppen, die Anzahl der Personen und den gewünschten Zeitraum an: 

thomas.mundmann@vfj-warendorf.de 

 

Leihvertrag

Download
Leihvertrag für Anhänger mit Canadier-Booten
VFJ-Leihvertrag_Boote_08.04.2024.pdf
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